Elektromobilität wird in Deutschland auch 2025 weiterhin gefördert – trotz schrittweiser Kürzungen. Verschiedene staatliche und regionale Programme unterstützen den Kauf, Betrieb und die Ladeinfrastruktur von E-Fahrzeugen. Hier ein kompakter Überblick.
1. Bundesweite Förderung (Umweltbonus / Innovationsprämie)
Der Bundesanteil am Umweltbonus wurde 2023 reduziert und läuft Ende 2025 voraussichtlich aus. Aktuelle Bedingungen (Stand Mitte 2025):
- Nur noch für Privatpersonen
- Förderhöhe: je nach Fahrzeugtyp und Nettolistenpreis (z. B. bis 4.500 € bei vollelektrischen Fahrzeugen unter 45.000 €)
- Förderung erfolgt rückwirkend nach Zulassung
2. THG-Quote (Treibhausgas-Minderungsprämie)
Halbjährlich oder jährlich beantragbar über verschiedene Plattformen.
- Prämie 2025: ca. 150–300 € jährlich für reine E-Fahrzeuge
- Voraussetzung: Fahrzeug ist auf die antragstellende Person zugelassen und wird rein elektrisch betrieben.
3. Regionale Förderprogramme
Einige Bundesländer und Städte bieten zusätzliche Zuschüsse, etwa für:
- Wallbox-Installation
- E-Transporter für Unternehmen oder Vereine
- Carsharing mit E-Fahrzeugen
Beispiel: NRW unterstützt mit bis zu 1.000 € den Kauf privater Wallboxen; Baden-Württemberg bietet Förderung für kommunale E-Fahrzeugflotten.
4. Steuerliche Vorteile
- Kfz-Steuerbefreiung: 10 Jahre ab Erstzulassung
- Dienstwagenregelung: Nur 0,25 % bzw. 0,5 % des Bruttolistenpreises für die Versteuerung bei E-Dienstwagen
5. Ladeinfrastruktur für Zuhause und Unternehmen
Das KfW-Programm zur Förderung privater Wallboxen wurde wiederbelebt – allerdings begrenzt und oft schnell ausgeschöpft. Unternehmen können Fördermittel für Ladepunkte und Netzanschlüsse beantragen.
Fazit
Auch 2025 lohnt sich der Umstieg auf Elektromobilität dank vielfältiger Förderungen. Wer gut informiert ist und Fristen beachtet, kann mehrere Tausend Euro sparen – beim Fahrzeugkauf ebenso wie beim Ausbau der Ladeinfrastruktur.